"Jedes Mal, wenn ich, in letzter Zeit, in der Brennerstraße vorbeikomme, fällt mir das Haus Nummer 17 äußerst negativ auf. Die diversen An-, Um- und Aufbauten sind derart geschmacklos und überzogen, dass ich mich frage, ob dies der Bauordnung und dem gültigen Bebauungsplan entspricht." so Fraktionsobmann Lorenz Potocnik empört.
Wir haben daher eine Anfrage an den zuständigen Bürgermeister Klaus Luger gestellt. Hier die Fragen:
1_Was genau wurde bei diesem Hausumbau ursprünglich eingereicht und wann? Welche absolute Höhe war dabei das Maximum?
2_Wieviele Planänderungen oder anzeigenpflichtige, zusätzliche Baumaßnahmen wurden seither eingebracht? Wann gab es die jeweils? Was wurde da jeweils zur Anzeige gebracht? Wurden diese Änderungen den betroffenen Anrainer:innen mitgeteilt bzw. eine Bauverhandlung dazu durchgeführt?
3_Hat es von Seiten der Behörde und/oder des Ortsbildes Kontrollen und Messungen vor Ort gegeben? Wenn ja, wann und was war das Ergebnis dieser Kontrollen?
4_Inwiefern sind die Um- und Anbauten mit der im Bebauungsplan beschriebenen Situation sowie den städtebaulichen Zielsetzungen im Planungsgebiet vereinbar? Im B-Plan festgehalten ist:
„Siedlungscharakter gründerzeitlicher Villenbebauung“
„soll der Siedlungscharakter erhalten und das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes verbessert werden“
„ist auf die Festlegung der Anzahl, aber auch die Bestimmung der Geschoße Bedacht zu nehmen.“
„Die straßenseitige Begrünung des Vorgartens ist auf mind. der Hälfte der Vorgartenfläche zu gewährleisten“
Gibt es dazu eine schriftliche Stellungnahme von Seiten der Behörde oder der Abteilung PTU/ Ortsbild? Wenn ja, bitte diese in der Beantwortung einfügen.
5_Warum wurde der weit über das Dach ragende Turm des Lifts (geschätzt 4 Meter) genehmigt? War dieser bereits Teil der ursprünglichen Einreichung?
6_In der Ediktalverordnung Nr. 2 der Stadt Linz (Bebauungsplan) vom 5.10.21 steht, dass bei Zubauten von Aufzügen das Überschreiten der äußeren Begrenzung im „unbedingt erforderlichen bautechnischen Ausmaß zulässig“ ist. Da es sich hier aber offensichtlich nicht um einen normalen Wohnbedarf bzw. dem barrierefreien Zugang einer Wohnung handelt, sondern darum, eine besonders hohe Terrasse zu erreichen:
Inwiefern ist dieser Aufzug „unbedingt erforderlich“?
7_Wie ist es möglich, dass hier auf die Decke des 5. Geschoßes (der hier gültige Bebauungsplan sieht max. 2 Vollgeschoße vor?) noch ein 4 m hoher Liftschacht darauf gesetzt wird und so sogar eine 6. Ebene erzeugt wird? Es wird so eine geschätzte Höhe von 17 Metern erreicht?
Anbei die PLUS-Anfrage zum Download:
Fotos des Umbaus in der Brennerstraße 17
Bebauungsplan
UPDATE 7.12.2023: Touché: Beim Monstrum ist einiges nicht im Konsens und eigentlich ein schwarz gebaut. Fragt sich nur, warum der Magistrat so lange gebraucht hat zu reagieren bzw. es das Einschreiten der Landesebene gebraucht hat.
Autor:innen: Linzplus, Lorenz Potocnik
4.10.2023
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